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Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme

13.12.2022
Bund übernimmt die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas und Fernwärme

Sehr geehrte Genossenschafter,

die Bundesregierung hat in Umsetzung des Endberichtes der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme in einem ersten Schritt das „Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG)“ verabschiedet, das am 19.11.2022 in Kraft getreten ist.

Mit dem Gesetz übernimmt der Bund die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas und Fernwärme, um den Zeitraum bis zur Wirksamkeit der Gaspreisbremse zu überbrücken. Mit diesem Informationsschreiben kommen wir den vorgesehenen Informationspflichten nach und informieren Sie insbesondere darüber, wie die Entlastung an Sie weitergebenen werden soll.

Die wichtigsten Informationen haben wir Ihnen noch einmal verlinkt:

zum Informationsblatt

Sollten Sie Fragen oder Wünsche haben, kommen Sie gern auf uns zu!